Der erste COVID-19 bedingte Shut-Down ist vorüber, die Patienten dürfen wieder zum Arzt gehen und dessen Leistungen in Anspruch nehmen. Jetzt wäre es an der Zeit, die Patienten zum Kommen zu animieren oder über mögliche und teilweise neue Behandlungsformen zu informieren oder sogar Werbung zu schalten – doch darf das ein Arzt überhaupt? Wir beleuchten die Regeln, die bei Ärztewerbung beachtet werden sollten.
Zum Artikel in Ausgabe 03/2020 des Magazins „Allgemeine +“ der Universimed Cross Media Content GmbH klicken Sie bitte hier.