Bei der Überlegung von Ärzten, in ihrer Ordination oder Gruppenpraxis weitere Ärzte anzustellen, spielt auch die Frage eine wichtige Rolle, ob sich durch die Anstellung das Haftungspotential der dienstgebenden Einzelordinationen oder Gruppenpraxis erhöht. Dieser Artikel beleuchtet die unterschiedlichsten Haftungsregime und enthält eine übersichtliche Darstellung (inkl. Grundzüge der deliktischen, strafrechtrechtlichen, gesellschafts- und vertragsrechtlichen Haftung, etc.).
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