Erhöhen angestellte Ärzte meine Haftung?

  • Beitrag veröffentlicht:17/08/2019

Bei der Überlegung von Ärzten, in ihrer Ordination oder Gruppenpraxis weitere Ärzte anzustellen, spielt auch die Frage eine wichtige Rolle, ob sich durch die Anstellung das Haftungspotential der dienstgebenden Einzelordinationen oder Gruppenpraxis erhöht. Dieser Artikel beleuchtet die unterschiedlichsten Haftungsregime und enthält eine übersichtliche Darstellung (inkl. Grundzüge der deliktischen, strafrechtrechtlichen, gesellschafts- und vertragsrechtlichen Haftung, etc.).

Zum Artikel in Ausgabe 2019/1 des Magazins „Allgemeine +“ der Universimed Cross Media Content GmbH hier klicken