Seit 1. Oktober 2019 können Ärzte (Allgemeinmediziner wie Fachärzte) andere – fachgleiche – Ärzte anstellen.
Die Idee ist, damit Jungärzten den Einstieg in Ordinationen zu erleichtern, zeitflexiblere Arbeitsbedingungen auch für niedergelassene Ärzte zu ermöglichen und nicht zuletzt Hausarztpraxen, vor allem im ländlichen Bereich, zu erhalten.
Stellen Sie einen Arzt als Mitarbeiter an, bietet Ihnen dies die Chance, Ihr Leistungsvolumen deutlich zu vergrößern und mehr Umsatz in Ihrer Praxis zu erzielen, oder auch attraktive Teilzeitmodelle für sich selbst und/oder den Mitarbeiter zu ermöglichen. Zugleich fallen Ihnen damit aber auch zahlreiche Verpflichtungen als Dienstgeber zu.
Zum Artikel in Ausgabe 01/2020 des Magazins „Allgemeine +“ der Universimed Cross Media Content GmbH hier klicken.