Gruppenpraxis, Praxisübernahme, etc: kann sich der Mietzins erhöhen?

  • Beitrag veröffentlicht:17/08/2019

Welche Auswirkungen können die Erweiterung um einen zusätzlichen Gesellschafter im Rahmen einer Gruppenpraxis oder eine Praxisübernahme auf den Mietzins haben?

Der Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten hat ein Recht auf Mietzinserhöhung bis zum angemessenen Hauptmietzins, sofern der Hauptmieter das in den Geschäftsräumen betriebene Unternehmen zur Fortführung in diesen Räumen veräußert oder verpachtet oder – sofern die Geschäftsräume an eine juristische Person oder an eine Personengesellschaft des Handelsrechts (z.b. OG, KG, etc.) vermietet wurden – sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten beim Mieter entscheidend ändern.

Allerdings kommen diese Bestimmung nur bei bestimmten Liegenschaften zur Anwendung. Der Artikel behandelt übersichtlich praktische Anwendungsfälle.

Zum Artikel in Ausgabe 2019/3 des Magazins „Allgemeine +“ der Universimed Cross Media Content GmbH hier klicken